Green Pass für den Zugang zu den Arbeitsplätzen
Wie bereits bekannt ist, wird ab dem 15. Oktober 2021 die Gesetzesverordnung Nr. 127/2021 in Kraft treten, die den Besitz des Grünen Zertifikats (Green Pass) für den Zugang zu den Arbeitsplätzen kontrolliert.
Die Pflicht zur Vorlage des Green Pass gilt bis zum 31. Dezember 2021, sofern die Notlage nicht verlängert wird.
Die Maßnahme betrifft alle Personen, die in irgendeiner Eigenschaft eine Arbeit, eine Ausbildung oder ein Ehrenamt ausüben, auch auf der Grundlage externer Verträge, und zielt darauf ab, Gesundheit und Sicherheit im öffentlichen und privaten Sektor zu schützen, indem der Geltungsbereich des grünen COVID-19-Zertifikats erweitert und das Screening-System verstärkt wird. Dies verpflichtet die Arbeitnehmer, ein grünes Zertifikat zu besitzen, und den Arbeitgeber, dieses zu überprüfen. Diese Bestimmungen sind für beide Seiten unumgänglich und sehen für jede Partei spezifische Verpflichtungen und Sanktionen vor.
Vor diesem Hintergrund und in dem Bestreben, so schnell wie möglich gemeinsam und unbesorgt an den Arbeitsplatz zurückzukehren, wird AUTOMA während des oben genannten Zeitraums über die App „VerificaC19“ TÄGLICH die Gültigkeit des Green Pass aller Personen überprüfen, die aus verschiedenen Gründen das Firmengelände betreten, um ihre Arbeit, ihre Ausbildung oder ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten auszuüben. Die Kontrollen werden bei allen Betroffenen entweder fortlaufend, vorrangig beim Eintritt, oder stichprobenartig zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt.
Der Rahmen der Maßnahmen, den die Mitarbeiter von AUTOMA und das externe Personal, das an den Standorten des Unternehmens tätig ist, einhalten müssen, wurde auf der Grundlage von gesundheitsbezogenen Beurteilungen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit aller Arbeitnehmer festgelegt.
Aus diesem Grund wird Personen, die zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht im Besitz des Green Pass sind, der Zutritt zum Arbeitsplatz entweder verwehrt, wenn die Kontrolle vor dem Zutritt stattfindet, oder sie werden vom Arbeitsplatz verwiesen, wenn die Kontrolle hinterher stattfindet.
Außerdem:
- Die Personen werden vom Gelände verwiesen und hinausbegleitet und bei der Präfektur angezeigt.
- Es gelten die vom Präfekten verhängten Verwaltungsstrafen (von 600 EUR bis 1.500 EUR mit Verdoppelung des Betrags bei wiederholten Verstößen).
- Bei Verstößen gegen das Verbot, sich an den Arbeitsplatz zu begeben, sind Disziplinarstrafen vorgesehen.
Im Falle von freigestellten Personen muss der Beauftragte der betreffenden Person den Zugang zum Arbeitsplatz auch dann gestatten, wenn sie nicht im Besitz des Grünen Zertifikats, sondern einer ärztlichen Bescheinigung über die Befreiung von der Impfkampagne gegen COVID19 ist, die mit den Angaben des Gesundheitsministeriums für von der Impfung befreite Personen übereinstimmt (Art. 1, Absatz 3 und Art. 3, Absatz 3 der Gesetzesverordnung Nr. 127/2021).
Nachstehend finden Sie die „BESTIMMUNGEN FÜR DAS GRÜNE ZERTIFIKAT COVID-19“ für Lieferanten und Kunden, in denen die in dieser Mitteilung behandelten Punkte im Einzelnen aufgeführt sind.
Bestimmungen für das Grüne Zertifikat COVID-19 – Hinweis für Lieferanten
Bestimmungen für das Grüne Zertifikat COVID-19 – Hinweis für Kunden
Wir danken allen für ihre Mitarbeit,
Das Team von AUTOMA